Der Ausschuss stellt fest, dass die Bewertungen und die Berücksichtigungen der Gefährdung der Trinkwassergewinnung in Urfeld/Widdig in der Variantenauswahl bei W3 und W4 nur unzureichend sind.
Unser Einwand, dass auch die Variante W2 (zwischen Shell-Gelände und Urfeld) zu einer Verlagerung der Autobahn-Auffahrt Wesseling Süd nach Widdig führt und damit eine ca. zwei Kilometer lange Zufahrtsstraße durch Widdiger Felder (zur L192 voraussichtlich in 4-spuriger Ausführung!) auf ganzer Länge quer durch die Wasser-Schutzzone 3A führt, fand bedauerlicher Weise keine Berücksichtigung in der Beschlusslage. Die anwesenden MoVA Ausschuss-Mitglieder aus Widdig sahen in der möglichen Autobahn-Auffahrt in Widdig offenbar keine Bedrohung, weder für das Trinkwasser noch unserer Lebensqualität durch weitere Umweltbeeinträchtigungen.
Wir haben ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch bei den Godorfer Varianten in Zündorf das Trinkwasserschutzgebiet in gleicher Weise betroffen ist.

Der einstimmig angenommene Antrag lautete sinngemäß: Das Trinkwasser-Gutachten wird zur Kenntnis genommen. Herr Bürgermeister Becker wird aufgefordert, Kontakt in der Sache mit Wesseling und Niederkassel aufzunehmen.

In der Sitzung bekräftigten CDU und FDP den Bedarf der Rheinspange, favorisieren allerdings die Varianten in Nähe des Kölner Südens (Godorf) und sprechen sich gegen W3 und W4 aus. Lediglich die GRÜNEN positionieren sich eindeutig gegen den neuen Autobahnbau.

Unser Ortsvorsteher in seiner Funktion als Sprecher der BI RheinspangeW3W4 bekräftigte die Ablehnung der Varianten W3 und W4 und die Präferenz für die Rheinspange bei Godorf, ergo die bekannte Position. Zum Bau einer eventuellen Autobahn-Auffahrt in Widdig bemerkte er sinngemäß, dass die BI W3/W4 sich in diesem Falle für eine „einwohnerfreundliche Ausgestaltung“ einsetzen wird,