Weiterhin bemängeln die Juristen,  dass die veränderten Langzeitentwicklungen wie etwa die Covid-Pandemie-Folgen, die verschärften nationalen Klimaschutzziele, die Nichtbeachtung der Planungshoheit der Gemeinde Wesseling und auch eine Überprüfung der Nullvariante als Vorzugsvariante nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Anwälte haben Ende Juni den Landes- und Bundes-Verkehrsministern sowie der Geschäftsführung der Autobahn GmbH in ihrem Schreiben deutlich gemacht, dass die Planung bereits zum jetzigen Stand der Variantenauswahl und Linienbestimmung von den zuständigen Stellen zu überprüfen sei. Weiterhin sind entsprechende Mängel bereits jetzt abzustellen, da sich die Stadt Wesseling andernfalls gezwungen sieht, gegen die Linienführung bzw. spätere Planfeststellung rechtliche Schritte einzuleiten.

Ähnlich argumentierend wie die Wesselinger KollegInnen hat die Verwaltung der Stadt Bornheim bereits Anfang dieses Jahres eine Stellungnahme an die Verantwortlichen des Projektträgers übermittelt.

Als Reaktion auf die schriftlich artikulierten Wesselinger Bedenken versichert die Autobahn GmbH den Teilnehmern des Dialogforums aktuell, dass weiterhin keine Mängel in der Abwägungssystematik zu erkennen sind.

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