Linksrheinisch bedeuten die beiden südlichen Trassenführungen Urfeld (V9aB/ W3) und der Tunnel Widdig (V10T/ W4) sowie der neu zu schaffende Autobahn-Anschlusspunkt Widdig (notwendig bei allen W2, W3 Varianten) eine ähnliche Bedrohung auch für unsere Trinkwassergewinnung in Urfeld (Wasserwerk Hersel/ Wesseling). Übrigens, auch eine Nordlösung bei Godorf würde im rechtsrheinischen Langeler Bogen Grundwasserschutzgebiete durchquert. 

Der Tunnel W4 durchschneidet den Grundwasserstrom in der Wasserschutzzone III a in ähnlicher Tiefe wie die nur wenige 100 m nördlich in Fließrichtung gelegenen Brunnen in der Wasserschutzzone 1, aus der unser Trinkwasser gewonnen wird. Die am Widdiger Rheinufer nahe Karolinger Straße installierten Uferfiltratpumpen liefern wichtiges Ergänzungswasser für unser Trinkwasser und liegen nur unweit südlich zur Tunneltrasse. Laut Hinweis auf der Internetseite des Wasserwerks fließt das Grundwasser in einer Tiefe von 10 … 25 m, also genau in dem Bereich, der beim Tunnelbau durchschnitten wird. 

Im Falle der Trasse W3 (Brücke oder Tunnel in Urfeld/ Widdig) verläuft die Trasse durch das Schutzgebiet Zone II und tangiert dabei im Norden fast die Schutzzone I.  

Dringen Verunreinigungen beim jahrelangen Bau der neuen Autobahn oder auch im Betrieb ins Erdreich, so sind hohe Risiken bezüglich einer Verschmutzung des Grundwassers und damit eine Gefährdung der Gewinnung unseres Trinkwassers zu befürchten.  

Für uns ist es überaus verwunderlich, dass der Rheinspangen-Projektleiter der Autobahn GmbH, Herr Bäumer, im Zuge des letzten Dialogforums Ende April betont hat, dass ein Tunnel keine Einschränkung für Gefahrguttransporte darstelle. Ein diesbezüglich beauftragtes ADR Gutachten sei seinen Angaben zufolge kurz vor der Fertigstellung.  

Für uns ist fraglich, ob in der Umweltverträglichkeitsstudie die Bedeutung der Schutzzone IIIa und der Uferfiltratpumpen ausreichend berücksichtigt wurden. Das insbespondere vor dem Hintergrund, dass  in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes2 Gefahrguttransporte und Baumaßnahmen ausdrücklich verboten sind. 

Der Wasserbeschaffungsverband WBV hatte bereits im März 2021 in einer Stellungnahme seine Besorgnis ausgedrückt. 

Ebenso ist bei der Variantenbewertung durch die Autobahn GmbH nicht nachvollziehbar, warum die Bewertung des Faktors Grundwassers bei den Nordtrassen deutlich schlechter ausfällt als bei den Südtrassen, bei denen Bedrohungen bzw. Gefährdungen sowohl links- wie rechtsrheinisch vorliegen. Die Widdiger Tunnelvariante W4 wird als nahezu konfliktfrei herausgestellt, obwohl in Widdig als auch in Niederkassel der Grundwasserstrom in der Schutzzone 2/3 durch die Baumaßnahme durchquert wird. 

Dagegen führt das EuGH mit seinem Urteil vom 28.05.20203 zum Grundwasser seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 01.07.2015 (C- 461/13 – Weservertiefung) zu oberirdischen Gewässern fort. Danach muss ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Genehmigung für ein Projekt prinzipiell versagen, wenn ein solches Projekt geeignet ist, den Zustand eines Wasserkörpers zu verschlechtern oder das Erreichen eines „guten Zustands“ der Oberflächen- und Grundwasserkörper zu gefährden. 

Im Urteil des BVerwG4 heißt es: Direkt betroffene Bürger mit einem genehmigten Trinkwasserbrunnen können sich auf das Verschlechterungsverbot der WRRL berufen und besitzen Klagerecht. 

Vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Auswirkungen auf die hiesige Wasserqualität und der unmittelbaren Betroffenheit des Wasserwerks Urfeld scheint die Beauftragung eines Gutachtens zur Ermittlung der Gefährdungslage  auf Urfelder bzw. Widdiger Gebiet sinnvoll und geboten. 

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*1) KSTA, 13.06.21 „Rheinspange – Gutachten sieht bei Brückenbau Gefahr fürs Trinkwasser in Niederkassel“ (Peter Freitag)

*2) https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/uebersicht/wsg_vo_urfeld.pdf

*3) https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/eugh-zum-verschlechterungsverbot.html

*4) https://www.euwid-wasser.de/news/recht/einzelansicht/Artikel/direkt-betroffene-urteil-des-bverwg-buerger-koennen-sich-auf-verschlechterungsverbot-der-wrrl-beruf.html