In der Podiumsdiskussion lehnen die Organisatoren der Veranstaltung, die Bürgerinitiativen aus Porz Langel und Niederkassel sowie der Vertreter der Grünen und der BUND aufgrund der Klima- und Umweltbedrohung und der wenig zukunftsorientierten Bedarfsbetrachtung die neue Autobahn ab.
Die Vertreter von CDU und SPD sehen dagegen die neue Autobahn nicht im Widerspruch zu den Klimazielen, sondern weisen vornehmlich auf ihren hohen Nutzen hin. So läge beispielsweise die jährliche Einsparung der Reisezeit bei ca. 10 Mio. Personen-Stunden. Auch das ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis > 10 bescheinige dem Projekt einzigartig hohen Nutzen. Wie sich allerdings diese vorgenannten eingesparten Reisezeiten ermitteln, kann nur gemutmaßt werden.
Selbst in den Parametern Umwelt, Geräuschbelastung, Abgasbelastung, CO2 Emission und Sicherheit wurden deutlich positive Werte ermittelt, die zu der Berechnung des hohen Nutzens beitragen. Immerhin wurde bei einem nicht genannten Zeitraum ein Nutzen von ca. 4,5 Mrd. € ermittelt. Allein die Baukosten sind relativ leicht zu überschauen und wurden für eine Brücke in Godorf mit ca. 300 Mio. € angesetzt. Als Betriebsdauer wurden 43 Jahren angegeben. Eine Überprüfung der Nutzen-Kosten Rechnung durch unabhängige Experten scheint geboten!
Aufgrund der o.g. Punkte erwarten wir von unseren Volksvertretern den Mut, die 2016 getroffene Entscheidung zur Realisation der Rheinspange unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes und der Verkehrswende in Frage zu stellen.

Der Vorschlag von Herrn Hartmann (SPD), eine Bürgerbefragung zur Rheinspange im Rhein-Sieg Kreis durchführen lassen zu wollen und somit seinen Einsatz für die Realisation der Autobahn-Rheinquerung durch eine einfache pro und contra Befragung bestätigen zu lassen, trägt bei genauer Betrachtung nicht zur Klärung der sehr komplexen Sachlage bei. Hinzu kommt eine extrem hohe Ungleichheit in der Betroffenheit durch die neue Autobahn der befragten Bürger. Rein formaljuristisch kann das Befragungsergebnis außerdem in keinster Weise Einfluss auf die zum Zeitpunkt der geplanten Befragung bereits feststehende Projektausführung ausüben. So liegt die Vermutung nah, dass unter dem Deckmantel einer basisdemokratischen Volksbeteiligung Kritikpotenzial klein gehalten werden soll.
Betonen möchten wir an dieser Stelle auch, dass lediglich die Bürger des Rhein-Sieg Kreises befragt werden sollen. Die weiteren betroffenen Kreise wie Rhein-Erft und Köln spielen offensichtlich keine Rolle in diesem „Schnellschussprozess“. Übrigens: Auch das Anfang 2018, damals noch von Strassen.NRW konzipierte und viel gerühmte „Beteiligungsverfahren“ lässt keinen Raum für eine Bürgerbeteiligung am „Wo“ und erst recht nicht am „Ob“, leider auch nicht am Variantenauswahlverfahren. Das sehen die Städte Bornheim und Wesseling offenbar ähnlich, wie ihre umfassenden Stellungnahmen mit den Ankündigungen, eventuell auch rechtliche Schritte einleiten zu wollen, aufzeigen